Straf-Rechtsschutz

27. Oktober 2009

Die Ausübung einer Straftat muss nicht immer vorsätzlich geschehen. Oft sind es einfach unglückliche Umstände, Ungeschick, juristische Unkenntnis oder Kurzschlussreaktionen, die aus normalen und rechtstreuen Bürgern Straftäter machen. Wird die begangene Straftat dann polizeilich zur Anzeige gebracht, drohen in der Regel erhebliche wirtschaftliche und juristische Folgen. Neben eventuellen Schadens- und / oder Schmerzensgeldforderungen der Geschädigten, müssen die Straftäter sich in der Regel um einen anwaltlichen Beistand bemühen und im Falle einer Verurteilung meist auch noch für die entstandenen Gerichtskosten aufkommen. Diese erheblichen wirtschaftlichen Risiken lassen sich allerdings von Vorne herein ausschließen. Mit Hilfe einer sogenannten Straf-Rechtsschutz Versicherung lassen sich sämtliche wirtschaftliche Prozesskostenrisiken, die in Folge einer Straftat entstehen, abdecken. Dazu zählen, neben den eigenen Anwaltskosten, auch die Kosten für fremde Anwälte, die Gerichtskosten und die Kosten für eventuell benötigte Sachverständigengutachten.

Einen “Freifahrtschein” für potentielle Straftäter stellt die Straf-Rechtsschutz Versicherung aber selbstverständlich nicht dar. Die Straf-Rechtsschutz Versicherung haftet nämlich grundsätzlich nicht für die eventuellen Schadens- und Schmerzensgeldforderungen durch die Geschädigten. Wird der Versicherte rechtsgültig verurteilt, müssen die Schadens- und Schmerzensgeldzahlungen dann - trotz des Vorhandenseins einer Straf-Rechtsschutz Versicherung - vom Versicherten beglichen werden.

VW versichern

4. Oktober 2009

Nach dem Auslaufen der Abwrackprämie und einem damit erwarteten Umsatzrückgang lassen sich die PKW-Hersteller derzeit eine ganze Menge einfallen, um den Absatz an Neufahrzeugen anzukurbeln. Das Spektrum reicht dabei von Super-Rabatten bis zu Sonderfinanzierungen.

In dieses Horn stößt auch Volkswagen mit seinem „All-Inclusive-Paket“. Mit dieser Option hat der zukünftige VW-Besitzer die Finanzierung, die Versicherung und die Wartung aus einer Hand, also ein Rund-um-Sorglos-Angebot.

Die Volkswagen-Bank finanziert beispielsweise den neuen Golf mit 1,9 % oder einen Passat mit 2,9 % effektivem Jahreszins. Dazu gibt es eine Vollkasko-, sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung zum günstigen Preis. Hier bleibt die monatliche Prämie auch bei einem Schadensfall bis zum Ende der Finanzierung konstant. Die Garantie verlängert sich bis zum Ende des Finanzierungszeitraumes und Volkswagen bezahlt alle in dieser Zeit anfallenden Inspektionen. Am Ende der Finanzierung nimmt der VW-Händler das Fahrzeug zu einem vereinbarten Preis zurück und trägt so das Gebrauchtwagen- Risiko.

Natürlich kann der Neuwagen-Kunde die Finanzierung auch bei seiner Hausbank beantragen. Damit tritt er bei seinem Händler als Barzahler auf und darf so auf das eine oder andere Prozent Rabatt hoffen. Auch die Versicherungen lassen sich separat abschließen. Hier bieten vor allem die Online- Anbieter teilweise beachtliche Einsparpotentiale. Verschiedene Vergleichsrechner helfen dem Interessenten, ein individuell gestaltetes Angebot zu finden. Wer den persönlichen Kontakt zu einem Versicherungsvertreter sucht, der muss die Angebote der verschiedenen Agenturen selbst miteinander vergleichen. Bei zähem Verhandeln sind hier, wenn auch nur geringe, Einsparungen möglich.

Swiss Life Basisplan Plus 871

10. September 2009

Der Swiss Life Basisplan Plus 871 ist eine Rürup-Rente und erfüllt laut Versicherungsangaben alle vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Voraussetzungen für eine staatlich geförderte Altersrente.

Mit ihrem Basisplan Plus 871 möchte die Swiss Life Versicherung laut eigenen Aussagen vor allem Selbstständige, Freiberufler, gut verdienende Angestellte sowie alle diejenigen Personen ansprechen, deren Eintritt in das Rentenalter in naher Zukunft bevorsteht. Grundsätzlich haben jedoch alle steuerpflichtigen Personen im Alter von 15 bis 83 Jahren die Möglichkeit, eine Rürup-Rente und damit auch einen Versicherungsvertrag für den Swiss Life Basisplan Plus 871 abzuschließen und sich so eine zusätzliche Altersrente aufzubauen.

Die Beitragszahlung kann laut Aussagen der Versicherungsgesellschaft sowohl jährlich, halbjährlich, vierteljährlich als auch monatlich erfolgen. Auch die Höhe der Beiträge ist variabel, darüber hinaus können einmalige Zuzahlungen geleistet werden. Im Jahre 2009 können ingesamt 68% aller Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen der Rürup-Rente als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Mit den regelmäßigen Beitragszahlungen zum Swiss Life Basisplan Plus 871 erwirbt sich der Versicherte den Anspruch auf eine spätere lebenslange Altersrente. Der Beginn der Rentenzahlung kann individuell vereinbart werden. Laut Versicherungsangaben ist jedoch ein Rentenbeginn vor dem vollendeten 60. Lebensjahr und nach dem vollendeten 85. Lebensjahr nicht möglich.

In das Leistungspaket des Swiss Life Basisplanes Plus 871 sind auch umfassende Leistungen an die Hinterbliebenen im Falle des Todes des Versicherten integriert. Stirbt dieser noch während der Ansparphase, dann erhalten die Hinterbliebenen eine monatliche Rente, deren Höhe sich aus den geleisteten Tarifbeiträgen und den erzielten Überschussbeteiligungen zusammensetzt. Tritt der Tod des Versicherten nach Einsetzen der Rentenzahlung ein, dann wird ebenfalls eine Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt, welche dann individuell neu für sie berechnet wird. Die Swiss Life Versicherung betont dabei ausdrücklich, dass nur der Ehepartner oder die Kinder des Versicherten als bezugsberechtigte Hinterbliebene infrage kommen.

Als Ergänzung zum Swiss Life Basisplan Plus 871 ist laut Aussagen der Versicherungsgesellschaft eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung empfehlenswert.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Risikolebensversicherung

21. August 2009

Jeder vierte Arbeitnehmer, oder Angestellte wird im laufe seiner Erwerbstätigkeit berufsunfähig. Wie es dann weiter geht, diese Frage sollte sich jeder rechtzeitig stellen. Gab es früher noch zwei Drittel der Rente bei Berufsunfähigkeit, so hat der Staat seit 2001 diese auf die Hälfte und nur noch bei Erwerbsunfähigkeit reduziert. In den ersten drei Jahren der Berufsunfähigkeit gibt es überhaupt nichts. Damit zählt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen, die jeder Erwerbstätige haben sollte.

Freiberufler und Gewerbetreibende müssen wissen, dass sie ohne dieser Versicherung überhaupt keine Absicherung haben. Eine Berufsunfähigkeit ohne Versicherung kann für die gesamte Familie den finanziellen Ruin bedeuten. Die BU ohne Verweisrecht zahlt dagegen, nach einer Dauer von 6 Monaten unfall- oder Krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit.

Die Beiträge richten sich nach der Gefährdung in der jeweiligen Berufsgruppe (Baugewerbe höher, Verwaltung geringer). Sie sind jedoch im Vergleich zu den möglichen Schäden eher gering. Die BU sollte immer mit dem Eintritt in das Berufsleben beginnen und über den gesamten beruflichen Zeitraum bis zum Anschluss an die Rente aktiv bleiben.

Jede BU kann als selbständiger Vertrag, oder als Zusatzversicherung (BUZ) zum Beispiel mit einer Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Oft ist sie dann als BUZ im Beitrag noch günstiger. Der Versicherungsschutz bleibt jedoch nur solange erhalten, wie der Vertrag der Risikolebensversicherung läuft. Nach Vertragsablauf der Risikolebensversicherung ist auch die BUZ weg. Jeder spätere Abschluss ist dann wegen dem höheren Lebensalter mit erhöhten Beiträgen verbunden. Dass sollte beim ersten Vertragsabschluß unbedingt beachtet werden.

Privathaftpflicht und ihre Absicherung

29. April 2009

Jeder Mensch haftet für Schäden, die von ihm unbewusst, fahrlässig, oder vorsätzlich anderen Personen zugeführt werden. Die Verjährung endet nach 30 Jahren und bis dahin haftet er bis zur vollen Schadenshöhe. Im konkreten Fall kann das bis zum finanziellen Absturz führen oder einen zumindest dazu nötigen, einen Kredit aufzunehmen. Schützen kann sich jeder nur mit einer Privathaftpflicht Versicherung, wobei vorsätzliche Schäden von keiner Versicherung gedeckt sind.

Die Privathaftpflicht ist die wichtigste freiwillige Absicherung für jeden Bürger. In ihr sind alle typischen und möglichen Haftpflichtschäden im privaten Bereich eingeschlossen. Auch unberechtigte Schadenersatzansprüche weist die Privathaftpflicht für ihre Versicherungsnehmer ab.

Versichert sind in der Privathaftpflicht der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner und die Kinder, solange sie im Haushalt wohnen. Hierzu zählen auch volljährige unverheiratete Kinder, wenn sie noch in der Ausbildung, im Zivildienst, oder beim Bund sind. In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sollte der Partner im Vertrag mit Namen benannt werden.

Auch Haftpflichtansprüche, die aus einer sportlichen Freizeitbetätigung entstehen sind versichert. Für besondere Sportarten (Extremsport) sollte beim Versicherer nachgefragt werden.

Schäden durch Kleintiere (Hunde, Katzen) deckt diese Versicherung ebenfalls mit ab. Für größere Tier (Hund) ist eine extra Versicherung (Tierhalterhaftpflicht) notwendig.

In der Privathaftpflicht sind auch Haftpflichtschäden die durch ein Einfamilienhaus entstehen versichert. Auch die kleine Einliegerwohnung, oder Garage gehört mit dazu.

Der Versicherungsbeitrag ist im Vergleich zu den möglichen Schäden eher gering und liegt je nach Anbieter zwischen 50 € und 100 €, ein Preis, den mancher locker für Event-Erlebnisse als Weihnachtsgeschenke ausgibt.

Private Zusatzversicherung - immer häufiger nachgefragt bei sinkenden GKV-Leistungen

27. April 2009

Jeder gesetzlich Krankenversicherte kann sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen zusätzlich versichern. Hierdurch werden dann die Lücken geschlossen, die durch die teils geringe Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherungen entstehen. Es gibt eine Vielzahl an privaten Zusatzversicherungen, die online oder bei einem Versicherungsvertreter abgeschlossen werden können. Bis auf die Auslandsreisekrankenversicherung muss bei allen privaten Zusatzversicherungen ein Versicherungsantrag mit Name, Geburtsdatum, Wohnort und den Angaben zur eigenen Gesundheit ausgefüllt werden.

Bei den Gesundheitsangaben wird nach bestehenden Krankheiten, geplanten ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlungen, der Sehfähigkeit, den eingenommenen Medikamenten, zurückliegenden stationären Behandlungen usw. gefragt. Je nachdem, welche Erkrankungen vorliegen, wird der Vertrag von der privaten Krankenversicherung in der gestellten Form angenommen oder – bei Vorliegen einer schwereren Erkrankung - z.B. ein Risikozuschlag auf den Beitrag angeboten.

Die Auslandsreisekrankenversicherung kann von jedem auch noch zehn Minuten vor dem Abflug online abgeschlossen werden. Diese private Zusatzversicherung deckt die Kosten für ärztliche und zahnärztliche Akutbehandlungen im Ausland, stationäre Behandlungen sowie Operationskosten, den Rücktransport nach Deutschland usw.

Private Zusatzversicherungen gibt es auch für die Bereiche Ambulant, Zahn und Stationär. Im ambulanten Bereich gibt es private Zusatzversicherungen, die die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung erstatten, einen Zuschuss zur Sehhilfe gewähren oder die Kosten für eine umfangreichere Vorsorgeuntersuchung (z.B. Ultraschall bei der Krebsvorsorge) erstatten.

Die Zahnzusatzversicherungen erstatten beispielsweise die professionelle Zahnreinigung, Inlays und / oder Zahnersatzbehandlungen an Kronen, Brücken und Prothesen. Teilweise wird auch eine kieferorthopädische Behandlung erstattet. Stationäre Zusatzversicherungen erstatten die Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt des Krankenhauses.