Artikel-Schlagworte: „GKV“

Private Zusatzversicherung - immer häufiger nachgefragt bei sinkenden GKV-Leistungen

Montag, 27. April 2009

Jeder gesetzlich Krankenversicherte kann sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen zusätzlich versichern. Hierdurch werden dann die Lücken geschlossen, die durch die teils geringe Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherungen entstehen. Es gibt eine Vielzahl an privaten Zusatzversicherungen, die online oder bei einem Versicherungsvertreter abgeschlossen werden können. Bis auf die Auslandsreisekrankenversicherung muss bei allen privaten Zusatzversicherungen ein Versicherungsantrag mit Name, Geburtsdatum, Wohnort und den Angaben zur eigenen Gesundheit ausgefüllt werden.

Bei den Gesundheitsangaben wird nach bestehenden Krankheiten, geplanten ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlungen, der Sehfähigkeit, den eingenommenen Medikamenten, zurückliegenden stationären Behandlungen usw. gefragt. Je nachdem, welche Erkrankungen vorliegen, wird der Vertrag von der privaten Krankenversicherung in der gestellten Form angenommen oder – bei Vorliegen einer schwereren Erkrankung - z.B. ein Risikozuschlag auf den Beitrag angeboten.

Die Auslandsreisekrankenversicherung kann von jedem auch noch zehn Minuten vor dem Abflug online abgeschlossen werden. Diese private Zusatzversicherung deckt die Kosten für ärztliche und zahnärztliche Akutbehandlungen im Ausland, stationäre Behandlungen sowie Operationskosten, den Rücktransport nach Deutschland usw.

Private Zusatzversicherungen gibt es auch für die Bereiche Ambulant, Zahn und Stationär. Im ambulanten Bereich gibt es private Zusatzversicherungen, die die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung erstatten, einen Zuschuss zur Sehhilfe gewähren oder die Kosten für eine umfangreichere Vorsorgeuntersuchung (z.B. Ultraschall bei der Krebsvorsorge) erstatten.

Die Zahnzusatzversicherungen erstatten beispielsweise die professionelle Zahnreinigung, Inlays und / oder Zahnersatzbehandlungen an Kronen, Brücken und Prothesen. Teilweise wird auch eine kieferorthopädische Behandlung erstattet. Stationäre Zusatzversicherungen erstatten die Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt des Krankenhauses.