Straf-Rechtsschutz
Dienstag, 27. Oktober 2009Die Ausübung einer Straftat muss nicht immer vorsätzlich geschehen. Oft sind es einfach unglückliche Umstände, Ungeschick, juristische Unkenntnis oder Kurzschlussreaktionen, die aus normalen und rechtstreuen Bürgern Straftäter machen. Wird die begangene Straftat dann polizeilich zur Anzeige gebracht, drohen in der Regel erhebliche wirtschaftliche und juristische Folgen. Neben eventuellen Schadens- und / oder Schmerzensgeldforderungen der Geschädigten, müssen die Straftäter sich in der Regel um einen anwaltlichen Beistand bemühen und im Falle einer Verurteilung meist auch noch für die entstandenen Gerichtskosten aufkommen. Diese erheblichen wirtschaftlichen Risiken lassen sich allerdings von Vorne herein ausschließen. Mit Hilfe einer sogenannten Straf-Rechtsschutz Versicherung lassen sich sämtliche wirtschaftliche Prozesskostenrisiken, die in Folge einer Straftat entstehen, abdecken. Dazu zählen, neben den eigenen Anwaltskosten, auch die Kosten für fremde Anwälte, die Gerichtskosten und die Kosten für eventuell benötigte Sachverständigengutachten.
Einen “Freifahrtschein” für potentielle Straftäter stellt die Straf-Rechtsschutz Versicherung aber selbstverständlich nicht dar. Die Straf-Rechtsschutz Versicherung haftet nämlich grundsätzlich nicht für die eventuellen Schadens- und Schmerzensgeldforderungen durch die Geschädigten. Wird der Versicherte rechtsgültig verurteilt, müssen die Schadens- und Schmerzensgeldzahlungen dann - trotz des Vorhandenseins einer Straf-Rechtsschutz Versicherung - vom Versicherten beglichen werden.