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Berufsunfähigkeitsversicherung mit Risikolebensversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Risikolebensversicherung © N Media - Fotolia.com

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Risikolebensversicherung
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Jeder vierte Arbeitnehmer, oder Angestellte wird im laufe seiner Erwerbstätigkeit berufsunfähig. Wie es dann weiter geht, diese Frage sollte sich jeder rechtzeitig stellen. Gab es früher noch zwei Drittel der Rente bei Berufsunfähigkeit, so hat der Staat seit 2001 diese auf die Hälfte und nur noch bei Erwerbsunfähigkeit reduziert. In den ersten drei Jahren der Berufsunfähigkeit gibt es überhaupt nichts. Damit zählt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen, die jeder Erwerbstätige haben sollte.

Freiberufler und Gewerbetreibende müssen wissen, dass sie ohne dieser Versicherung überhaupt keine Absicherung haben. Eine Berufsunfähigkeit ohne Versicherung kann für die gesamte Familie den finanziellen Ruin bedeuten. Die BU ohne Verweisrecht zahlt dagegen, nach einer Dauer von 6 Monaten unfall- oder Krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit.

Die Beiträge richten sich nach der Gefährdung in der jeweiligen Berufsgruppe (Baugewerbe höher, Verwaltung geringer). Sie sind jedoch im Vergleich zu den möglichen Schäden eher gering. Die BU sollte immer mit dem Eintritt in das Berufsleben beginnen und über den gesamten beruflichen Zeitraum bis zum Anschluss an die Rente aktiv bleiben.

Jede BU kann als selbständiger Vertrag, oder als Zusatzversicherung (BUZ) zum Beispiel mit einer Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Oft ist sie dann als BUZ im Beitrag noch günstiger. Der Versicherungsschutz bleibt jedoch nur solange erhalten, wie der Vertrag der Risikolebensversicherung läuft. Nach Vertragsablauf der Risikolebensversicherung ist auch die BUZ weg. Jeder spätere Abschluss ist dann wegen dem höheren Lebensalter mit erhöhten Beiträgen verbunden. Dass sollte beim ersten Vertragsabschluß unbedingt beachtet werden.

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