Debeka PKV PNZ
Der Leistungsumfang für Zahnbehandlungen und Zahnersatz richtet sich nach den Tarifen PN, PNS oder PNWS. Durch den Tarif PNZ erhöht sich der dort festgelegte Erstattungssatz von 70 % auf 90 %.
Die in den Tarifen PNS oder PNWS festgelegte Selbstbeteiligung beschränkt sich nur auf Leistungen aus diesen Tarifen und gilt nicht für den Tarif PNZ. Zudem wird die Leistungsbegrenzung in den Tarifen PNS und PNWS im Jahr des Beginns der Versicherung und dem folgenden Versicherungsjahr zu 7/9 auf die Haupttarife und zu 2/9 auf den Tarif PNZ aufgeteilt.
Die Auslandsreisekrankenversicherung erstattet Aufwendungen für im Ausland unvorhersehbar eingetretene Krankheiten. Hierbei werden 100 % der nach Anrechnung der Versicherungsleistungen aus den anderen Tarifen verbleibenden Aufwendungen übernommen. Als anzurechnende Versicherungsleistung gilt in diesem Fall auch die gemäß Tarif PNS und PNWS einbehaltene Selbstbeteiligung.
Der Leistungsumfang der Auslandsreisekrankenversicherung umfasst:
• ambulante und stationäre Heilbehandlungen
• medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland zum ständigen Wohnsitz der versicherten Person oder in ein Krankenhaus, sofern die medizinische Notwendigkeit des Rücktransportes des Versicherten vorliegt (Dies ist gemäß den Versicherungsbedingungen des Tarifes PNZ der Fall, wenn der Rücktransport ärztlich angeordnet ist und die medizinischen Einrichtungen im Ausland nicht für eine Behandlung ausreichen und somit eine Gesundheitsschädigung der versicherten Person eintreten könnte.)
• Überführung im Todesfall des Versicherten
• Übernahme der Kosten für eine Bestattung des Versicherten im Ausland, wobei der Erstattungsbetrag auf die Höhe der bei einer Überführung anfallenden Kosten begrenzt ist
Durch die prozentuale Kostenerstattung beinhaltet der Tarif PNZ zudem eine automatische Leistungsanpassung an steigende Behandlungskosten. Hierdurch entfallen bei diesem Tarif neue Wartezeiten für höhere Leistungen oder eventuelle Risikozuschläge für während der Dauer der Versicherung aufgetretene Krankheiten.
Des Weiteren erhalten in dem Tarif PNZ Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausschüttung aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung, sofern im abgelaufenen Kalenderjahr keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen wurden.

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