Privathaftpflicht und ihre Absicherung

Jeder Mensch haftet für Schäden, die von ihm unbewusst, fahrlässig, oder vorsätzlich anderen Personen zugeführt werden. Die Verjährung endet nach 30 Jahren und bis dahin haftet er bis zur vollen Schadenshöhe. Im konkreten Fall kann das bis zum finanziellen Absturz führen oder einen zumindest dazu nötigen, einen Kredit aufzunehmen. Schützen kann sich jeder nur mit einer Privathaftpflicht Versicherung, wobei vorsätzliche Schäden von keiner Versicherung gedeckt sind.

Die Privathaftpflicht ist die wichtigste freiwillige Absicherung für jeden Bürger. In ihr sind alle typischen und möglichen Haftpflichtschäden im privaten Bereich eingeschlossen. Auch unberechtigte Schadenersatzansprüche weist die Privathaftpflicht für ihre Versicherungsnehmer ab.

Versichert sind in der Privathaftpflicht der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner und die Kinder, solange sie im Haushalt wohnen. Hierzu zählen auch volljährige unverheiratete Kinder, wenn sie noch in der Ausbildung, im Zivildienst, oder beim Bund sind. In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sollte der Partner im Vertrag mit Namen benannt werden.

Auch Haftpflichtansprüche, die aus einer sportlichen Freizeitbetätigung entstehen sind versichert. Für besondere Sportarten (Extremsport) sollte beim Versicherer nachgefragt werden.

Schäden durch Kleintiere (Hunde, Katzen) deckt diese Versicherung ebenfalls mit ab. Für größere Tier (Hund) ist eine extra Versicherung (Tierhalterhaftpflicht) notwendig.

In der Privathaftpflicht sind auch Haftpflichtschäden die durch ein Einfamilienhaus entstehen versichert. Auch die kleine Einliegerwohnung, oder Garage gehört mit dazu.

Der Versicherungsbeitrag ist im Vergleich zu den möglichen Schäden eher gering und liegt je nach Anbieter zwischen 50 € und 100 €, ein Preis, den mancher locker für Event-Erlebnisse als Weihnachtsgeschenke ausgibt.

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