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Rechtschutz-Versicherungen: Genau hinschauen, was tatsächlich abgedeckt ist

Alle großen Versicherungsunternehmen bieten auch Rechtsschutzversicherungen an. Diese Versicherungsverträge garantieren dem Versicherungsnehmer die Übernahme der Kosten, die ihm für die Geltendmachung oder Durchsetzung seiner rechtlichen Interessen entstehen. Zu den Kosten, die übernommen werden, gehören die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des eigenen sowie des Rechtsanwaltes der Gegenseite, im Falle eines Rechtsstreits die anfallenden Gerichtskosten sowie die Kosten und Gebühren für Zeugen und Sachverständige. Meistens wird eine Selbstbeteiligung oder ein Selbstbehalt vereinbart, die der Versicherungsnehmer für jeden Rechtsfall zu zahlen hat. Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto geringer ist die Prämie.

Rechtschutz-Versicherungen: Was kann versichert werden?

Die meisten Rechtsschutzversicherer bieten Versicherungsverträge für Versicherungsfälle im Zusammenhang mit der Nutzung eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr (Verkehrs-Rechtsschutz), für alle Versicherungsfälle im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis (Arbeits-Rechtsschutz) oder für Mietstreitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter (Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz) an. Oft werden diese verschiedenen Risiken in Paketen, beispielsweise für Arbeitnehmer oder Selbstständige zusammengefasst. So können die meisten Wechselfälle des Alltags durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden.

Wann tritt die Rechtsschutzversicherung ein?

Vom Versicherungsschutz umfasst sind alle Rechtsschutzfälle. Was darunter zu verstehen ist, definieren die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Rechtsschutzversicherungen (ARB 2010). In der Regel liegt dann ein Rechtsschutzfall vor, wenn ein Vertragspartner des Versicherungsnehmers gegen eine vertragliche Pflicht verstößt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag oder der Vermieter den Mietvertrag kündigt. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor oder unmittelbar nach Beauftragung eines Rechtsanwaltes seine Rechtsschutzversicherung zu informieren und Deckungsschutz zu erbitten. Erst wenn die Rechtsschutzversicherung Gelegenheit hatte, den Sachverhalt zu prüfen und eine Deckungszusage erteilt hat, kann der Versicherungsnehmer sicher sein, dass die Kosten im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall übernommen werden. Gleiches gilt für kostenauslösende Maßnahmen, wie die Erhebung einer Klage, die Einlegung der Berufung. Sie müssen vorab mit der Rechtsschutzversicherung abgestimmt werden.

Gehört eine Rechtsschutzversicherung zu den notwendigen Versicherungen?

Jeder Rechtsstreit, gleichgültig ob vor einem Gericht oder außergerichtlich ausgetragen, ist mit Kosten verbunden. Die jeweils anfallenden gesetzlichen Gebühren und Auslagen sowie die Gerichtskosten sind in Gesetzen festgelegt und jeweils von der Höhe des Gegenstands- oder Streitgegenstandes abhängig. Bereits bei einem Wert von EUR 3000.- beträgt das Kostenrisiko fast EUR 1.800.-; darin enthalten sind die Kosten für den eigenen sowie den gegnerischen Rechtsanwalts und die Gerichtskosten. Dieser Streitwert ist beispielsweise im Fall einer Kündigungsschutzklage schnell erreicht, da hier grundsätzlich drei Brutto-Monatsgehälter zugrunde gelegt werden. Bereits dieses Beispiel zeigt, dass der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sowohl für Arbeitnehmer als auch Unternehmer oder Selbstständige empfehlenswert ist. Ein Vergleich der unterschiedlichen Angebote der Versicherungsunternehmen sowie die entsprechenden Prämien ist ratsam. Portale wie z.B. Toptarif helfen beim Vergleich der Rechtsschutzversicherung.

Rechtschutz-Versicherungen: Bei der Vielzahl der Produktarten in diesem Bereich lohnt es sich, doppelt und dreifach hinzuschauen, welche Bereiche und Fälle tatsächlich abgedeckt sind. Andernfalls wähnt man sich gut geschützt, steht im Ernstfall aber doch ohne Kostendeckung da. © N-Media-Images / Fotolia

Rechtschutz-Versicherungen: Bei der Vielzahl der Produktarten in diesem Bereich lohnt es sich, doppelt und dreifach hinzuschauen, welche Bereiche und Fälle tatsächlich abgedeckt sind. Andernfalls wähnt man sich gut geschützt, steht im Ernstfall aber doch ohne Kostendeckung da. © N-Media-Images / Fotolia

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