Swiss Life Basisplan Plus 871
Die Beitragszahlung kann laut Aussagen der Versicherungsgesellschaft sowohl jährlich, halbjährlich, vierteljährlich als auch monatlich erfolgen. Auch die Höhe der Beiträge ist variabel, darüber hinaus können einmalige Zuzahlungen geleistet werden. Im Jahre 2009 können ingesamt 68% aller Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen der Rürup-Rente als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Mit den regelmäßigen Beitragszahlungen zum Swiss Life Basisplan Plus 871 erwirbt sich der Versicherte den Anspruch auf eine spätere lebenslange Altersrente. Der Beginn der Rentenzahlung kann individuell vereinbart werden. Laut Versicherungsangaben ist jedoch ein Rentenbeginn vor dem vollendeten 60. Lebensjahr und nach dem vollendeten 85. Lebensjahr nicht möglich.
In das Leistungspaket des Swiss Life Basisplanes Plus 871 sind auch umfassende Leistungen an die Hinterbliebenen im Falle des Todes des Versicherten integriert. Stirbt dieser noch während der Ansparphase, dann erhalten die Hinterbliebenen eine monatliche Rente, deren Höhe sich aus den geleisteten Tarifbeiträgen und den erzielten Überschussbeteiligungen zusammensetzt. Tritt der Tod des Versicherten nach Einsetzen der Rentenzahlung ein, dann wird ebenfalls eine Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt, welche dann individuell neu für sie berechnet wird. Die Swiss Life Versicherung betont dabei ausdrücklich, dass nur der Ehepartner oder die Kinder des Versicherten als bezugsberechtigte Hinterbliebene infrage kommen.
Als Ergänzung zum Swiss Life Basisplan Plus 871 ist laut Aussagen der Versicherungsgesellschaft eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung empfehlenswert.

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