Die Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die durch den Gebrauch des Wassersportfahrzeugs einem Dritten zugefügt werden. Außerdem wehrt sie unberechtigte Ansprüche Dritter ab. Die Deckungssumme kann dabei, je nach Anbieter, zwischen 3,5 Millionen und 15 Millionen Euro liegen. Sie gilt pauschal für Personen- und Sachschäden. Mitversichert sind Mietsachschäden, Vermögensschäden und Gewässerschäden. Vielfach ist die Skipper-Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Bei den …
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