Unterschiede bei Zahnversicherungen am Beispiel ERGOdirekt vs CSS

© st-fotograf / Fotolia
Wer eine für sich geeignete Zahnversicherung finden will, muss sich durch einen Tarifdschungel arbeiten. Die Grundfrage ist zuerst, ob man eine Police nach dem Lebensversicherungs- oder dem Schadenversicherungsprinzip abschließen möchte. Erstes bedeutet, dass sich der zu zahlende Beitrag nach dem Lebensalter bei Abschluss richtet und danach im Wesentlichen unverändert bleibt. Zweites heißt, dass die Prämien mit zunehmendem Alter und damit Risiko steigen. Die einzelnen Tarife unterscheiden sich zudem in vielfältiger Weise im Umfang des Versicherungsschutzes.
Umfang des Versicherungsschutzes bedeutet zweierlei: Zum einen sind damit die inbegriffenen Leistungen gemeint, zum anderen in welcher Höhe diese erstattet werden. So übernimmt der Tarif Zahnerhalt-Premium (ZBB & ZBE) der ERGOdirekt die gesamten verbleibenden Kosten bei Inlays, Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen. Auch bei Maßnahmen, die der Prophylaxe dienen, übernimmt die Zahnversicherung in Gänze den Restbetrag, der von der Krankenversicherung nicht abgedeckt wird. Der CSS.flexi-Tarif mit den Bausteinen Zahnbehandlung und Zahnersatz top zahlt bei Inlays dagegen nur 80 % der Kosten, bei dem Nachweis von jährlichen Zahnvorsorgeuntersuchungen im letzten Jahrzehnt 90 %. Dafür bewirbt die CSS dieses Angebot damit, dass es in den ersten Jahren nach dem Versicherungsabschluss keine Höchstgrenzen der Erstattung gibt. Bei der Ergodirekt liegt diese im ersten Jahr bei 250 Euro, im Zweiten bei 500 Euro, im Dritten bei 750 Euro und im vierten Jahr noch bei 1000 Euro. Zudem sind bei der CSS auch kieferorthopädische Behandlungen Teil des Versicherungsumfanges. Der Vergleich dieser beiden Tarife, die von Finanztest im Heft 5/2010 beide mit „sehr gut“ beurteilt wurden, zeigt, dass Tarife viele Facetten aufweisen. Es ist deshalb empfehlenswert, sich bei der Wahl eines Angebotes intensiv mit den Details der Verträge zu beschäftigen.
So kann es beispielsweise bei der Anzahl an Implantaten pro Jahr eine Begrenzung geben. In manchen Tarifen ist eine professionelle Zahnreinigung enthalten, in anderen nicht. Bei Zahnersatzkosten kann es sein, dass mit Beginn der Vertragslaufzeit einige Monate Wartezeit bis zur ersten erstattungsfähigen Behandlung festgeschrieben ist. Auch auf eine eventuell vorhandene Mindestlaufzeit der Zahnversicherung ist zu achten.
Social Network